In Deutschland ist die Tötung auf Verlangen verboten. Die Beihilfe zum Suizid jedoch ist grundsätzlich möglich. Wer also einem Todkranken Gift besorgt, macht sich nicht strafbar. Viele Politiker wollen jedoch jegliche Art der Sterbehilfe ganz verbieten. Die politische Debatte um dieses Thema ist entbrannt.
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