http://eu-fuehrerschein-england.de/
Veröffentlicht am 19.08.2013
Wenn Sie in Großbritannien eine Fahrerlaubnis erwerben, können Sie diesen in Deutschland nach § 28 Fahrerlaubnisverordnung unbegrenzt nutzen.
Führerschein aus England auch ohne Anreise und ohne Prüfung.
Gemäß der 3. EU Führerscheinrichtlinie vom 19.1.2013, werden nur noch einheitliche EU Führerscheine ausgestellt.