Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat der Europäischen Zentralbank (EZB) grünes Licht für wichtige Elemente ihres Euro-Rettungskurses gegeben.
Die Luxemburger Richter konstatierten, das 2012 von EZB-Chef Mario Draghi in Aussicht gestellte, aber bisher nie umgesetzte “OMT”-Programm (“Outright Monetary Transactions”) zum Ankauf von Anleihen kriselnder Euro-Länder sei mit EU-Recht vereinbar: Es überschreite nicht die währungspolitischen Befugnisse der Europäischen Zentralbank (EZB) und verstoße auch nicht gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung.
Der Beschluss der EZB hatte besonders in Deutschland heftige Kritik und Klagen von mehr als 35.000 Bürgern ausgelöst. Sie werfen den Währungshütern vor, ihr Mandat zu überziehen.
Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatten unter anderem der CSU-Politiker Peter Gauweiler, die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), die Bundestagsfraktion der Linken und der Verein “Mehr Demokratie” geklagt.