Knapp sechs Jahre nach der Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten hat das Landgericht Duisburg über zwei weitere Schadenersatzklagen verhandelt. Zwei Besucherinnen der Technoparade machten Ansprüche von 173.000 Euro beziehungsweise 65.000 Euro geltend. Im ersten Verfahren wurde ein Vergleich vorgeschlagen, im zweiten Fall zog die Frau ihre Klage zurück.