Seht mal, was ich Schönes für alle RuStAG 1913 Deutschen gefunden habe ...
(hab´s fix mit dem Handy aufgenommen also entschuldigt die Quali )
Wie war das...immer wieder hört man von den Bearbeitern: "Wir dürfen nicht nach RuStAG gehen...." ja ja....die Verwaltungsvorschrift sagt aber ganz klar was anderes!
Hier der Link zum Nachlesen:
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht
(StAR-VwV)
vom 13. Dezember 2000
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_13122000_V612400513.htm