Julian Assange: Der juristische Kampf geht weiter

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Die Konfrontation mit dem Gesetz hat für Julian Assange vor sechs Jahren begonnen: 2010 erzürnte der Gründer von WikiLeaks Washington, weil er Hunderttausende geheime Dokumente unter anderem über das Vorgehen der US-Streitkräfte in den Kriegen im Irak und Afghanistan sowie vertrauliche Diplomatenberichte veröffentlichte. Für die einen wurde der ehemalige Hacker damit zum Helden, für die USA und andere Regierungen zur Bedrohung.

Aufgrund eines Haftbefehls aus Schweden wird Assange im Dezember 2010 in London festgenommen: Eine Frau aus Stockholm wirft ihm sexuelle Belästigung und Nötigung vor. Nach einer Woche in Untersuchungshaft kommt der Australier gegen Kaution unter Auflagen frei.

Schweden fordert seine Auslieferung. Der WikiLeaks-Gründer, der fürchtet, dann an die USA ausgeliefert zu werden, klagt sich in Großbritannien durch zwei Instanzen. Bis heute gibt es keine Anklage wegen der Veröffentlichungen bei WikiLeaks gegen Assange.

Im Mai 2012 bestätigt das höchste britische Gericht, der Supreme Court, die Auslieferung nach Schweden: “Das Gericht hat mit einer Mehrheit entschieden, dass der schwedische Staatsanwalt eine richterliche Instanz und somit befugt ist, einen Haftbefehl auszustellen. Die Auslieferung Assanges ist somit rechtmäßig beantragt worden, sein Berufungsantrag wird deshalb abgelehnt”, begründet Gerichtspräsident Nicholas Phillips das Urteil.

Julian Assange flüchtet daraufhin in die Botschaft von Ecuador in London. Das Land gewährt ihm Asyl als politisch Verfolgter. Am 19. August 2012 wendet sich Assange vom Balkon der Botschaft aus an seine Anhänger: “Wie WikiLeaks sind die Meinungsfreiheit und die Gesundheit all unserer Gesellschaften bedroht.”

Im Februar 2016 urteilt das UN-Gremium zum Thema willkürliche Inhaftierung zugunsten Assanges: “Die Arbeitsgruppe ist der Meinung, dass die willkürliche Verhaftung von Herrn Assange aufgehoben werden und seine körperliche Unversehrtheit und seine Bewegungsfreiheit respektiert werden sollten”, so der Sprecher der UN-Gruppe.

Achtmal hat der 45-Jährige bereits versucht, die Aufhebung des schwedischen Haftbefehls gegen ihn zu erreichen. Nach der Ablehnung eines Stockholmer Berufungsgerichts will Assange nun vor das höchste Gericht Schwedens ziehen.

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