Milliardenzocker Kerviel: Gericht reduziert Schadensersatz von 5 Milliarden auf eine Million

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Ein französisches Berufungsgericht hat den Investmentbanker Jerome Kerviel zu einer Schadensersatzzahlung von nur noch einer Million Euro verurteilt – nur 0,02 Prozent der ursprünglichen Summe. Kerviel hatte in der Großbank Societé Générale im Jahr 2008 fast 5 Milliarden Euro Spekulationsverluste angehäuft.

Ursprünglich war der heute 39-Jährige zur Rückzahlung der vollen 4,9 Milliarden Euro verurteilt worden. Inzwischen aber hat sich in Frankreich nicht nur die öffentliche Meinung zuungunsten der Bank verändert.

Sechs Jahre nach dem betreffenden Urteil gab nun auch das Berufungsgericht Kerviels ehemaligem Arbeitgeber eine große Mitschuld, unter anderem weil funktionierende Kontrollmechanismen fehlten. Gutachtern zufolge herrschten in dem Haus Umstände, die das Treiben eher beförderten. In einem anderen Verfahren erstritt sich Kerviel jüngst sogar fast eine halbe Million Euro Schadenersatz, wegen ungerechtfertigter Entlassung.

Um seine Haftstrafe kommt der 39-Jährige nicht ganz, das Urteil hat bestand. Im Jahr 2014 ließ sich der Banker nach einem medienwirksamen Besuch beim Papst mit anschließendem Fußmarsch durch Italien an der französischen Grenze festnehmen. Von den fünf Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung, verbrachte er schließlich gut fünf Monate im Gefängnis, dann wurde er entlassen. Den Rest der Zeit muss er nun eine elektronische Fußfessel tragen.

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