Britische Regierung legt EU-Austrittsgesetz vorgelegt

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Die britische Regierung hat am Donnerstag im Unterhaus das Gesetz zum Austritt Großbritanniens aus der EU eingebracht. Die einzige Bestimmung lautet: “Die Premierministerin kann die Austrittserklärung gemäß Artikel 50 (2) des EU-Vertrages abgeben. Entgegenstehende Bestimmungen des EG-Beitrittsgesetzes von 1972 oder anderer Gesetze finden keine Anwendung”.

Der Oberste Gerichtshof Großbritanniens hatte am Dienstag entschieden, dass für den EU-Austritt ein Gesetz erforderlich ist.

The EU has held the UK back. With Brexit we can become great again & run our country in our own interests not EU interests pic.twitter.com/vD7j4r7uGx— David Jones (@DavidJo52951945) 25 January 2017

Die zweite Lesung soll bereits am kommenden Dienstag stattfinden. Die Beratungen darüber sollten bis zum 8. Februar abgeschlossen sein. Anschließend muss das Gesetz noch das House of Lords passieren.

EU-Austrittsminister David Davis erklärte, er hoffe, das Parlament werde “die Entscheidung des britischen Volkes respektieren und das Gesetz schnell verabschieden”.

Premierministerin Theresa May will bis Ende März in Brüssel die Austrittserklärung gemäß Artikel 50 des EU-Vertrages abgeben. Erst danach will die EU in Austrittsverhandlungen eintreten.

Die Labour-Partei warf der Regierung vor, das Gesetz durchs Unterhaus peitschen zu wollen, da für die Ausschussberatungen nur drei Tage vorgesehen sind.

Die Labour-Partei will in dem Gesetz festschreiben, dass Großbritannien auch künftig einen zollfreien Zugang zum Binnenmarkt hat und dass sich die Arbeitnehmerrechte durch den Brexit nicht verschlechtern. Außerdem verlangt sie eine weitere “sinnvolle Abstimmung” vor dem Ende der Austrittsverhandlungen.

Im Wortlaut

EU-Austrittsgesetz

Entscheidung des Obersten Gerichtshofes

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