Hitlers Geburtshaus: Enteignung rechtens

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Das Geburtshaus von Adolf Hitler kann als Konsequenz eines Urteils des österreichischen Verfassungsgerichtshofs (VfGH) völlig umgestaltet werden. Das Gericht erklärte die Enteignung der Eigentümerin durch die Republik Österreich für rechtens. Die langjährige Besitzerin hatte geklagt, weil aus ihrer Sicht eine Umgestaltung auch ohne Enteignung möglich gewesen wäre. Außerdem akzeptierte sie nicht, dass auch das angrenzende Areal vom Staat kassiert worden war. Ihr Anwalt ging davon aus, dass sich seine Mandatin mit dem Urteil nicht abfinden werde. Ihr bliebe noch die Möglichkeit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Die Enteignung des dreistöckigen Gebäudes sowie von rund 1000 angrenzenden Quadratmetern mit Garagen und Parkplätzen sei im öffentlichen Interesse geboten gewesen, sie sei verhältnismäßig und nicht entschädigungslos. “Sie ist daher nicht verfassungswidrig”, urteilte der VfGH. Nur als Eigentümer seien die angestrebten baulichen Veränderungen möglich. Ziel ist es, dem Ort die Anziehungskraft für Neonazis und Rechtsextremisten zu nehmen. Für die Umgestaltung soll es einen Architektenwettbewerb geben.

In der Vergangenheit hatte sich der Bund mehrfach erfolglos bemüht, das Haus zu kaufen.

In dem Haus in Braunau am Inn war der spätere Diktator Adolf Hitler (1889-1945) geboren worden. Mit kurzen Unterbrechungen war die öffentliche Hand seit mehr als 60 Jahren Mieterin des Hauses. Darin waren zunächst eine Schule, später über Jahrzehnte eine Behindertenwerkstätte untergebracht. Seit 2011 stand das denkmalgeschützte Gebäude leer. Als künftige mögliche Nutzung war unter anderem die Einrichtung eines Finanzamts angedacht.

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