Urteil zu Fahrverboten stößt auf gespaltene Reaktionen

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Deutsche Städte können zur Senkung der Luftbelastung grundsätzlich Fahrverbote für Dieselautos verhängen: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass dafür keine bundeseinheitliche Regelung nötig ist. Allerdings verwiesen die Richter ausdrücklich darauf, dass bei Fahrverboten die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss und es auch Ausnahmen etwa für Handwerker geben muss.

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