Ein Urteil wurde gesprochen, das Ende des Rechtsstreits muss dies aber noch nicht sein: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz stellte zwar im Fall "Müller gegen Mainz 05" fest, dass "die Befristung eines Arbeitsverhältnisses zwischen einem Fußballverein der ersten Bundesliga und einem Lizenzspieler zulässig ist, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist". Doch dem früheren Mainzer Torhüter Heinz Müller bleibt die Möglichkeit, in Revision zu gehen.