Wer eine Fachschule besucht, kann auch diese Zeit bei der Deutschen Rentenversicherung als Anrechnungszeit geltend machen.
Damit das Fachschulstudium für die Rente berücksichtigt werden kann, muss es jedoch mindestens sechs Monate oder 600 Unterrichtsstunden gedauert haben, heißt es laut „t-online.de“ unter Berufung auf die Rentenversicherung.