Kurz erklärt: Das neue Wahlrecht für die Bundestagswahl

DER STANDARD 2025-02-20

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Bei der Bundestagswahl am 23. Febuar gilt erstmals das neue Wahlrecht, das 2023 von der Ampel-Koalition beschlossen wurde. Veränderungen gibt es vor allem für die Direktmandate in den Wahlkreisen. Insgesamt verliert die Erststimme zugunsten der Zweitstimme an Bedeutung.

Thumbnail: AFP

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