Grasser kündigt EGMR-Beschwerde gegen rechtskräftiges Buwog-Urteil an

DER STANDARD 2025-03-25

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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in der Causa Buwog die erstinstanzlichen Urteile für die Hauptangeklagten im Wesentlichen bestätigt und die ausgesprochenen Haftstrafen aufgrund der "exorbitant und unangemessenen Verfahrensdauer" halbiert. Der OGH reduzierte die Freiheitsstrafe für Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser von acht auf vier Jahre und für Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger von sieben auf dreieinhalb Jahre. Die Angeklagten nahmen das Urteil regungslos entgegen.

Thumbnail: Reuters/Lisa Leutner

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