Finanzielle Hilfe für einen Wohnungswechsel 2026
In Deutschland gibt es 2026 verschiedene Möglichkeiten, eine Umzugsbeihilfe oder finanzielle Unterstützung für einen Wohnungswechsel zu erhalten. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Grund des Umzugs:
1. Jobcenter (Bürgergeld)
Empfänger von Bürgergeld können eine Übernahme der Umzugskosten beantragen, sofern der Umzug notwendig ist und vom Jobcenter vorab genehmigt wurde.
Voraussetzung: Ein notwendiger Grund (z. B. Arbeitsaufnahme an anderem Ort, Familienzuwachs oder Kündigung durch Vermieter).
Leistungen: Übernahme von Kosten für den Umzugswagen, Verpackungsmaterial und eine Helferpauschale (ca. 30 € pro Helfer).
Wichtig: Ab 2026 können durch Änderungen in der Grundsicherung strengere Prüfverfahren bei unangemessen hohen Wohnkosten greifen.
2. Bundesagentur für Arbeit
Wenn Sie arbeitslos sind oder unmittelbar vor der Arbeitslosigkeit stehen, kann ein Umzug als Teil des Vermittlungsbudgets gefördert werden, um eine neue Stelle in einer anderen Stadt anzutreten.
Bedingung: Die tägliche Pendelzeit würde ohne Umzug mehr als 2,5 Stunden betragen.
3. Pflegekasse (Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung)
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) erhalten einen Zuschuss, wenn der Umzug die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert.
Höhe: Einmalig bis zu 4.180 € pro Person (bei mehreren Pflegebedürftigen in einem Haushalt auch mehr).
Zweck: Beispielsweise der Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder vom Obergeschoss ins Erdgeschoss.
4. Arbeitgeber
Arbeitgeber können einen beruflich veranlassten Umzug steuerfrei bezuschussen.
Steuerliche Behandlung: Erstattet der Arbeitgeber die Kosten (z. B. Spedition, doppelte Miete), ist dieser Betrag für den Arbeitnehmer in der Regel sozialversicherungs- und steuerfrei.
5. Öffentlicher Dienst (Umzugskostenvergütung)
Beamte, Soldaten und Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten bei einer Versetzung oder Abordnung aus dienstlichen Gründen eine Umzugsbeihilfe nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG).
Tipp: Falls keine dieser Stellen zahlt, können Sie beruflich bedingte Umzugskosten oft als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen.
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