Räumung http://xn--rumung.blogspot.com

DonaldGnzalez 2012-02-04

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Räumt der Mieter trotz Kündigung die Wohnung nicht, müssen Sie als Vermieter reagieren. Sie müssen sofort, wenn Sie das nicht schon in der Kündigung getan haben, einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses widersprechen. Wird nämlich nach Ablauf des Mietverhältnisses nicht innerhalb von 2 Wochen der Fortsetzung des Mietgebrauchs widersprochen, verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit.

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