Verheiratete lesbische Frauen in Frankreich dürfen die Kinder ihrer Partnerinnen adoptieren, die durch künstliche Befruchtung entstanden sind. Das hat das höchste französische Berufungsgericht am Dienstag entschieden.
Im konkreten Fall hatte eine Frau geklagt, die das Kind ihrer im Ausland befruchteten Ehefrau adoptieren wollte. In Frankreich ist künstliche Befruchtung lediglich heterosexuellen Paaren erlaubt, die seit mindestens zwei Jahren verheiratet sind. Viele homosexuelle Paare aus Frankreich unterziehen sich der Behandlung deshalb in Belgien oder Spanien.
Seit dem vergangenen Jahr ist in Frankreich die Ehe gleichgeschlechtlicher Partner erlaubt. Das Gesetz hatte heftige Proteste ausgelöst. Experten sehen die Entscheidung des Berufungsgerichts als logische Konsequenz der Gleichstellung homosexueller Partnerschaften.