Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union hat die Genehmigung eines Großteils der staatlichen Corona-Hilfen für die Lufthansa durch die EU-Kommission als nichtig verworfen. Der Kommission seien bei ihrer Prüfung "mehrere Fehler unterlaufen". Konkurrenten der Lufthansa sei dadurch womöglich Schaden entstanden.